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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Die Aktiengesellschaft (Corporation) ist in den USA eine häufig anzutreffende Gesellschaftsform. Nicht nur börsennotierte Grossunternehmen, sondern auch zahlreiche mittelständische Unternehmen und Kleinbetriebe sind in den USA als Aktiengesellschaft organisiert. Der wesentliche Vorteil der Aktiengesellschaft für kleine und mittelständische Unternehmen in den USA liegt in der Haftungsbeschränkung und dem leichteren Zugang zu Kapital durch Ausgabe von Aktien.

Es werden zwei Arten von Akteingesellschaften nach amerikanischem Recht unterschieden, die C-Corporation und die S-Corporation. Die Bezeichnung geht auf das jeweilige Kapitel der US-amerikanischen Abgabenordnung zurück, in welchen die  Besteuerung geregelt ist.

Stark vereinfacht dargestellt, findet bei der C-Corporation in den USA eine doppelte Besteuerung statt, auf der gesellschaftlichen und der persönlichen Ebene. Zunächst muss die Gesellschaft ihre Gewinne versteuern und die Verluste absetzen. Die zweite Besteuerung erfolgt, wenn die Gesellschaft Auszahlungen vornimmt. Die Empfänger müssen dann ihre Gehälter (als mitarbeitende Aktionäre) oder Dividenden als persönliches Einkommen versteuern. Die Verluste der Gesellschaft konnen sie in ihrer persönlichen Steuererklärung nicht geltend machen.

Die S-Corporation wird hingegen wie eine Personengesellschaft (Partnership) besteuert, d.h. die Gesellschaft selbst wird nicht besteuert. Die Gewinne und Verluste werden im Rahmen der persönlichen Steuererklärung direkt von den Aktionären versteuert bzw. abgesetzt.

Beide Formen der Aktiengesellschaft werden grundsätzlich auf die gleiche Art und Weise gegründet. Allerdings  ist zu beachten, dass es kein einheitliches US-amerikanisches Gesellschaftsrecht gibt. In den USA wird das Gesellschaftsrecht von den einzelnen Bundesstaten geregelt, so dass es z.B. das Gesellschaftsrecht des Staates Kalifornien, Gesellschaftsrecht des Staates New York, Gesellschaftsrecht des Staates Florida etc. gibt. Die Voraussetzungen für die wirksame Errichtung der Gesellschaft können daher in den USA von Staat zu Staat Unterschiede aufweisen.

Im Hinblick auf die Führung der Gesellschaft ist zwischen Directors, Officers und Shareholders zu unterscheiden.

Directors treffen in den USA die unternehmerischen Weichenstellungen und Entscheidungen für die Gesellschaft. Sie werden von den Aktionären (Shareholders) gewählt. Ihre Zahl hängt von den Grösse des Unternehmens ab. Grössere Unternehmen haben mehrere Directors, kleine Unternehmen haben in der Regel nur einen Director.

Officers sind für das Tagesgeschäft der Gesellschaft und die Umsetzung der unternehmerischen Entscheidungen der Directors verantwortlich. Sie werden normalerweise vom Board of Directors (ähnlich einem Aufsichtsrat) ernannt. Auch ihre Anzahl hängt von der Grösse des Unternehmens ab. Normalerweise haben Aktiengesellschaften einen Chief Executive Offer (CEO), der die Verantwortung für die Geschäftsführung und das Tagesgeschäft nach Massgabe des Board of Directors trägt; einen Treasurer oder Chief Financial Officer (CFO), der für die Finanzen und Finanzbuchhaltung der Gesllschaft verantwortlich ist; sowie einen Secretary der für die sonstige Buchführung verantwortlich ist (z.B. Protokollierung von Aktionärsversammlungen und Sitzungen des Board of Directors.

Obgleich Parallelen zur Organisation der AG nach deutschem Recht vorhanden sind, dürfen Aufgaben, Verantwortungbereich und Befugnisse von Officers und Directors der Corporation im amerikanischen Recht nicht mit Vorstand und Aufsichtsrat einer deutschen Aktiengesellschaft gleichgesetzt werden.

Die Aktionäre sind die Eigentümer der Gesellschaft. Sie investieren Kapital in die Gesellschaft. Aktionäre haben normalerweise nichts mit dem Tagesgeschäft der Gesellschaft zu tun.

In allen US-amerikanischen Bundesstaaten ist allerdings derzeit die Gründung einer Ein-Mann AG, möglich, d.h. ein einziger Aktionär kann eine Corporation in den USA wirksam errichten. So ist es möglich, dass bei einem Kleinbetrieb der Inhaber einziger Vorstand, Aufsichtsrat und Aktionär zugleich ist. Dies muss vor dem Hintergrund gesehen werden, dass bis zur Einführung der Limited Liability Company (LLC), der GmbH nach amerikanischem Recht, die Corporation die einzige Gesellschaftsform war, die keinen persönlich haftenden Gesellschafter benötigte.

Der Aufwand für die Gründung und Führung der Gesellschaft ist bei einer Corporation höher als bei einer LLC, weshalb letztere zwischenzeitlich bei der Firmengründung in den Vereinigten Staaten oftmals bevorzugt wird. So muss eine Corporation z.B. eine jährliche Hauptversammlung abhalten, wesentliche Entscheidungen von Aktionären und Directors protokollieren, erhöhte Anforderungen an die Buchführung erfüllen etc.
Gleichwohl ist in vielen Fällen die Gründung einer Corporation die sinnvollere Lösung. Die Wahl der passenden Gesellschaftsform hängt allerdings immer von den Umständen des Einzelfalles sowie der angestrebten Entwicklung ab.

 


 

 

 

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