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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Hier kommen Sie direkt zu: Limited Liability Company (LLC) – GmbH nach us-amerikanischem Recht | Corporation – Aktiengesellschaft im Recht der USA | Limited Partnership im Gesellschaftrecht der USA | General Partnership – Einfache Gesellschaft im us-amerikanischen Recht

Das amerikanische Gesellschaftsrecht stellt ausländische Unternehmer und Investoren vor vielfache Herausforderungen. Die Gründung, Führung und Abwicklung von Gesellschaften unterscheidet sich in vielfacher Hinsicht vom Recht Ihres Heimatlandes. Die Ermittlung und Einhaltung anwendbarer öffentlich-rechtlicher Vorschriften und der Umgang mit amerikanischen Behörden bereitet zusätzliche Schwierigkeiten.

SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW berät und vertritt deutsche und deutschsprachige Unternehmer und Investoren in den USA.
  • Gründung von Niederlassungen: SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW bietet eine umfassende Beratung und Betreuung im Rahmen der Errichtung von Zweigstellen und Niederlassungen in den USA. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Zusammenarbeit mit Spezialisten, die mit Ihrem Industriezweig bestens vertraut sind und Ihren Zielmarkt kennen.

  • Wahl der Rechtsform: Rechtsvergleichende Beratung bei der Bestimmung der geeigneten Rechtsform im Hinblick auf Ihre aktuelle Situation und insbesondere die angestrebte Entwicklung, insbesondere

- Sole Proprietorship
- Partnership (General Partnership und Limited Partnership)
- Limited Liability Company (LLC)
- Corporation (S Corporation und C Corporation)

  • GmbH-Gründung in den USA: GmbH (LLC) erfreut sich aufgrund der vergleichsweise einfachen Errichtung und flexiblen Handhabunf besonderer Beliebtheit bei ausländischen Investoren und Unternehmern. Die Errichtung einer GmbH in den USA ist zudem in vielen Fällen eine wertvolle Alternative im Rahmen der Nachlaß- und Vermögensplanung. 

  • Gesellschaftsvertrag: Erstellung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen, Satzungen etc. nach amerikanischem Recht, auf Wunsch zweisprachig; zweisprachige Verhandlungshilfe

  • Anmeldung von Gesellschaften in den USA: Erledigung der behördlichen Anmeldungen und Registrierungen bei Gründung einer Gesellschaft in den USA

  • Ständige Beratung und Vertretung – Ihre ausgelagerte Rechtsabteilung: Wahrnehmung der rechtlichen Aspekte des Tagesgeschäfts in den USA, frühzeitige Beurteilung und Vermeidung von Risiken und Wahrnehmung Ihrer Interessen. Nutzen Sie unsere Präsenz in den USA und unsere Expertise im amerikanischen Recht als ständig verfügbare Resource ohne ständige Kosten.

  • Attraktive Gebührenmodelle: Ständige Beratung und Vertretung vor Ort als General Counsel oder ausgelagerte Rechtsabteilung für Ihre Niederlassung in den USA ist zu ermäβigten Stundensätzen oder auf Grundlage einer monatlichen Pauschale (flat rate) möglich.

  • Persönliche Haftung: Prüfung und Beratung hinsichtlich der persönlichen Haftung von Gesellschaftern, gesetzlichen Vertretern und Organen von Gesellschaften in den USA

  • Versicherungsschutz in den USA: Ihre Haftungsrisiken sind schwer überschaubar und gerichtliche Auseinandersetzungen sind oftmals existenzgefährdend. Wir prüfen Ihren bestehenden Versicherungsschutz und stellen sicher, daß versicherbare Risiken im Zusammenhang mit Ihrer unternehmerische Tätigkeit in den USA ausreichend abgedeckt sind (provisionsfrei).

  • Beendigung und Abwicklung von Gesellschaften und Niederlassungen in den USA, einschliesslich der behördlichen Formalitäten

  • Visa: Frühzeitige Planung und Erledigung der einwanderungsrechtlichen Belange für zu entsendende Führungskräfte und Mitarbeiter unter Heranziehung von Spezialisten mit dem Ziel, daβ Ihr Schlüsselpersonal zum angestrebten Zeitpunkt tatsächlich in den USA tätig werden kann

  • Exportkontrolle: Frühzeitige Prüfung und Gestaltung unter Heranziehung von Spezialisten bereits in der Planungsphase und bei Auswahl der Mitarbeiter. Zu beachten ist insbesondere, daß Exportkontrolle nicht nur Produkte und Know-How betrifft, sondern auch die damit befaßten Mitarbeiter. Verstöße ziehen Strafmaβnahmen durch die amerikanischen Behörden mit oftmals existenzgefährdenden Folgen nach sich.

  • Steuerrecht: Erledigung der steuerlichen Belange Ihrer Gesellschaft in den USA; Abgabe von Steuererklärungen, Berechnung von Steuervorauszahlungen, Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Ausnutzung von steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Zusammenarbeit mit erfahrenen Steuerberatern, welche mit Ihrem Industriezweig vertraut sind

 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 20102009-
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