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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
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Hier kommen Sie direkt zu:  Verkehrsunfall in den USA – Ihre Rechte | Schadensersatz und Schmerzensgeld – was Sie nach einem Unfall in den USA beachten müssen

Das Schadensersatzrecht und die Abwicklung von Unfällen in den USA unterscheiden sich vom deutschen System erheblich. Obwohl die Medien in Deutschland regelmäßig über astronomische Schadensersatzforderungen berichten, besteht weitgehend Unkenntnis darüber, wie Unfallverletzungen, Folgeschäden und sonstige Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung in den USA tatsächlich bewertet und beziffert werden. Gleiches gilt für die Beweisführung, die Modalitäten der außergerichtlichen Abwicklung und insbesondere die gerichtliche Durchsetzung von Ersatzansprüchen in den USA.
Oftmals wissen Geschädigte gar nicht, daß sie Anspruch auf  Schadensersatz in den USA haben oder schätzen den Wert ihrer Forderung viel zu niedrig ein. In vielen Fällen gehen Verletzte, ausgehend vom deutschen Rechtsverständnis, unzutreffend davon aus, daß ihr eigenes Verschulden etwaige Ansprüche ausschliesst oder keine Beweise (zB Zeugen) vorhanden sind.
SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt deutsche und deutschsprachige Unfallopfer und Geschädigte im Rahmen der außergerichtlichen und gerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzforderungen nach amerikanischem Recht.

  • Kostenlose Beratung: Sie erhalten eine kostenlose Erstberatung in deutscher Sprache durch SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW, wenn Sie in den USA durch einen Verkehrsunfall, sonstigen Unfall, eine Straftat, die unerlaubte Handlung eines Dritten oder aufgrund eines Verstoβes gegen die Verkehrssicherungspflicht verletzt wurden.

Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf. Wir rufen Sie gerne in Deutschland zurück.
Diesen Service bieten wir auch für Hinterbliebene von Opfern der vorgenannten Ereignisse an.

  • Erfolgshonorar: Im Unfall- und Schadensrecht können wir Ihnen für unsere Tätigkeit in den USA grundsätzlich ein echtes Erfolgshonorar als weitere Alternative zu attraktiven Stundensätzen und Pauschalhonoraren anbieten. Sie bezahlen Anwaltsgebühren nur im Erfolgsfall und müssen nicht für die Prozeβkosten in Vorlage treten.

  • Verkehrsunfall in den USA: Wir setzten Ihre Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Unfällen im Straβenverkehr in den USA durch, egal ob Sie mit dem eigenem Fahrzeug oder Mietwagen, als Beifahrer, Insasse eines PKW oder Reisebusses, Motorradfahrer, Fahrradfahrer oder Fußgänger verletzt wurden.

  • Sonstige Unfälle und Verletzungen in den USA: Sie sind ausgerutscht, gestürzt, über Unebenheiten oder sonstige Hindernisse gestolpert und haben sich verletzt, zB auf öffentlichen Straβen, Gehwegen, Parks, Parkplätzen, Treppen, Privatgrundstücken, in Hotels, Restaurants, Kaufhäusern, Geschäften, Büros etc.

SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW übernimmt die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gegenüber Schädigern, sonstigen Verantwortlichen  und Versicherungen in den USA.         
Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wenn Sie in den USA eine Verletzung erlitten haben, selbst wenn Sie nach deutschem Rechtsverständnis davon ausgehen, daß sie keine Ansprüche haben, keine Beweise haben, oder daß Ihr Anspruch nicht viel wert ist.
Die Erstberatung erfolgt in deutscher Sprache und ist kostenfrei!

  • Körperschäden und Todesfall in den USA: Ihre Ansprüche als Geschädigter oder Hinterbliebener übersteigen das nach deutschem Recht Erreichbare zumeist um ein Vielfaches, selbst bei Mitverschulden des Geschädigten oder Verstorbenen.   SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW betreibt die engagierte und aggressive Durchsetzung der Schmerzensgeldansprüche und Schadensersatzansprüche von Verletzten, Erben und Hinterbliebenen nach amerikanischem Recht, auch für Ausländer und in Deustchland wohnhafte Verletzte und Hinterbliebene.

  • Verkehrssicherungspflicht: Oftmals liegt die Ursache eines Unfalls oder einer Verletzung darin, dass ein Dritter eine Gefahrenquelle geschaffen hat, eine Gefahrenquelle in seinem Verantwortungsbereich nicht rechtzeitig oder vollständig beseitigt hat, oder vor einer Gefahr nicht in ausreichendem Maβ gewarnt hat. Der Kreis der verantwortlichen Anspruchsgegner und der Umfang der Verkehrssicherungspflicht sind oftmals wesentlich weiter gefaßt, als man nach deutschem Rechtsverständnis erwarten wuerde. Schmerzensgeld und Schadensersatz in den USA übersteigen Zahlungen in Deutschland bei vergleichbarem Sachverhalt oft um ein Vielfaches.

  • Opfer von Straftaten in den USA: gerichtliche und auβergerichtliche Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeldansprüchen für Opfer von Straftaten und unerlaubten Handlungen in den USA. Beachten Sie, daβ Ihre Ansprüche oftmals nicht auf den möglicherweise insolventen Schädiger beschränkt sind, sondern ggf. auch gegenüber Dritten mit ausreichendem Versicherungsschutz geltend gemacht werden können. Der Kreis der Verantwortlichen ist in vielen Fällen weiter, als nach deutschem Rechtsverständnis vorstellbar.

  • Mitverschulden: Mitverschulden kann nach amerikanischem Recht Ihre Ansprüche mindern, muβ jedoch vom Gegner zur Überzeugung der Geschworenen bewiesen werden. Da Ihre Ansprüche selbst bei mitverschuldeten Schäden wesentlich höher sind, als in Deutschland, sollten Sie Ihre Rechte in jedem Fall rechtzeitig geltend machen. Oftmals wollen die Haftpflichtversicherer das Risiko einer Geschworenenverhandlung nicht eingehen und die damit verbundenen Prozeßkosten vermeiden. Dadurch können in vielen Fällen auch bei Mitverschulden oder nicht eindeutiger Beweislage erhebliche Summen für Geschädigte ausgehandelt werden.

  • Punitive Damages: Bei Verkehrsunfällen, sonstigen Unfällen, Verstöβen gegen die Verkehrssicherungspflicht und Straftaten kann in bestimmten Fällen ein weitergehender Anspruch auf eine Strafzahlung (punitive damages) bestehen. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zu Ihrem Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz und übersteigt diesen regelmäβig um ein mehrfaches.

  • Haftpflichtversicherung in den USA: Oftmals haben Sie Versicherungsschutz in den USA ohne es zu wissen (zB als Zusatzleistung zu zahlreichen Verträgen und Dienstleistungen, bei Zahlung mit Kreditkarte etc.); wir prüfen Ihren Versicherungsschutz und übernehmen die Regulierung von Schäden mit gegnerischen Haftpflichtversicherern und Ihrem eigenen Schadensversicherer in den USA

  • Behandlungskosten in den USA - Regreß: Wir vertreten Geschädigte und Krankenversicherer im Rahmen der Erstattung von Behandlungskosten nach Unfällen und Veletzungen in den USA 

  • Verteidigung in den USA:  SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW übernimmt Ihre zivilrechtliche Vertretung und Verteidigung, wenn Sie als Verursacher oder Schädiger auf Zahlung von Schadensersatz oder Schmerzensgeld in den USA in Anspruch genommen werden

  • Haftpflichtversicherung in den USA: Zum unserem Angebot gehört die Prüfung der Versicherbarkeit von Unfallrisiken und Haftungsrisiken und die Verschaffung von ausreichendem Versicherungsschutz für Unternehmer und Berufstätige in den USA (provisionsfrei), ebenso die Prüfung des Bestehens und Umfangs von Versicherungsschutz im Einzelfall

  • Sachverständige in den USA: Auswahl und Koordinierung von medizinischen und technischen Sachverständigen zur Feststellung und Bewertung von Verletzungen, bleibenden Schäden, Unfallrekonstruktion, Schadensermittlung, Berechnung künftigen Bedarfs etc.

  • Gutachten zu allen Fragen des amerikanischen Haftungsrechts und Schadensersatzrechts, auf Wunsch auch rechtsvergleichend und zweisprachig.


 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 2010
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