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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
Siegwart German American Law
 

SIEGWART  GERMAN  AMERICAN  LAW
 ist eine hochspezialisierte Kanzlei mit nachgewiesener Expertise im deutschen und US-amerikanischen Recht. Sie finden hier ein umfassendes Angebot zur Lösung deutsch-amerikanischer Rechtsprobleme, das in dieser Form einmalig ist:
  • EINZIGARTIGE  FACHLICHE  QUALIFIKATION

Holger Siegwart, Esq. ist als Rechtsanwalt in Deutschland und als Attorney at Law in den USA (Kalifornien) zugelassen. Zusätzlich ist Holger Siegwart, Esq. öffentlich bestellter und vereidigter Notar im und für den US-Bundesstaat Kalifornien.

  • EINZIGARTIGE  INTERNATIONALE  ERFAHRUNG

Holger Siegwart, Esq. hat nicht nur die seltene Doppelzulassung als Rechtsanwalt in Deutschland und den USA erworben. Er hat langjährige Anwalts- und Alltagserfahrung in beiden Ländern gesammelt und zudem über Jahre hinweg regelmäβig Mandanten  in Deutschland und den USA auch tatsächlich vor Gericht vertreten.

  • ATTRAKTIVE  GEBÜHREN

Durch unsere schlanke Kostenstruktur arbeiten wir wesentlich günstiger als groβe Kanzleien und können Ihnen attraktive Stundensätze und Pauschalhonorare anbieten.

In geeigneten Fällen können wir zudem ein Erfolgshonorar mit Ihnen vereinbaren:
Kein Erfolg, keine Gebühren!

Wir arbeiten direkt mit Ihnen oder Ihrem Anwalt. Sie müssen keine Mittelsmänner und Partner in Deutschland mitbezahlen.

Sie sparen zusätzlich 19%: Wir berechnen Ihnen keine deutsche Umsatzsteuer.

  • UMFASSENDE  PERSÖNLICHE  BERATUNG  UND  BETREUUNG

Sie sind wichtig. Ihr Fall ist unser persönliches Anliegen. Wir sind keine Großkanzlei. Bei uns ist Ihre Angelegenheit Chefsache. Wir leben davon, daß zufriedene Privatkunden sowie kleine und mittleständische Unternehmen uns weiterempfehlen.

 

 

 




--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 2010
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