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Produkthaftung in den USA für deutsche Unternehmen und Versicherer
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Deutsche / Doppelte Staatsangehörigkeit
Siegwart German American Law
 

Der amerikanische Zivilprozeß ist mit einem gerichtlichen Verfahren in Deutschland nicht vergleichbar. Verfahrensabläufe, Prozeß- und Beweisführung, Formvorschriften und Fristen, die Aufgabenverteilung zwischen Richtern, Geschworenen, Rechtsanwälten und Parteien und nicht zuletzt die Verfahrenskosten unterscheiden sich grundlegend.

SIEGWART GERMAN AMWRICAN LAW ist in beiden Welten zuhause.
Holger Siegwart, Esq. verfügt nicht nur über die seltene Doppelzulassung als Rechtsanwalt in den USA und Deutschland. Er hat darüber hinaus über Jahre hinweg Mandanten sowohl in den USA als auch in Deutschland vor Gericht vertreten und ist aus eigener Erfahrung  mit beiden Systemen vertraut.

  • Sie wurden in den USA verklagt? SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW verteidigt Beklagte -  Privatpersonen und Unternehmen - in den USA vor bundesstaatlichen Gerichten (State Court / Superior Court) und Bundesgerichten (Federal Court / District Court); wir tragen Sorge für Fristverlängerung und rechtzeitige Klageerwiderung ind den USA sowie ggf. Auswahl und Kooperation mit Korrespondenzanwälten am Gerichtsort.

  • Sie wollen in den USA klagen? SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW vertritt Privatpersonen und Unternehmen als Kläger in den USA, ggf. unter Einschaltung von Korrespondenzanwälten am Gerichtsort, soweit erforderlich und wirtschaftlich sinvoll.

  • Rechtsweg / Gerichtsstand: Bestimmung des richtigen Rechtswegs (State Court / Bundesgericht), Bundesstaats und Gerichtsorts für Ihr Verfahren; Bestimmung des für Sie günstigsten Gerichtsstands unter mehreren möglichen Gerichtssänden; wenn möglich Abweisung unzulässiger Klagen und Verweisung an einen für Sie günstigeren Gerichtsstand. Die Wahl des Gerichtsstandes kann erhebliche Bedeutung für den Ausgang des Verfahrens haben, insbesondere wenn eine Verhandlung vor Geschworenen zu erwarten ist.

  • Vorläufiger Rechtsschutz in den USA: Beratung und Vertretung hinsichtlich Verfügbarkeit und Erlaβ von einstweiligen Verfügungen und anderen Sicherungsmaβnahmen des vorläufigen Rechtsschutzes in den USA; Verteidigung und Rechtsmittel gegen einstweilige Verfügungen

  • Schiedsgericht / Arbitration in den USA: Beratung und Vertretung von Klägern und Beklagten in Schiedgerichtsverfahren in den USA; Prüfung der Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Schiedsgerichtsklauseln in vertraglichen Vereinbarungen

  • Beweiserhebung / Discovery: Beratung und Vertretung im Rahmen der Beweisaufnahme, welche in den USA grundsätzlich in der Verantwortung der jeweiligen Parteien liegt.  Wahrnehmung und Durchsetzung von Auskunftsansprüchen und Ansprüchen auf Herausgabe von Dokumenten und elektronisch gespeicherten Informationen im Rahmen der Beweisaufnahme; Prüfung der Auskunfts- und Herausgabeansprüche Ihres Prozeβgegners, fristgerechte Abwehr unberechtigter Ansprüche auf Herausgabe von Information und Dokumenten.

  • Vernehmung / Deposition: Vorbereitung und Durchführung der Zeugenvernehmung, Parteivernehmung und Vernehmung von Sachverständigen in gerichtlichen Verfahren; Beratung und Vertretung von Zeugen und Parteivertretern, welche zur eidlichen Vernehmung in einem in den USA anhängigen gerichtlichen Verfahren geladen sind; diese Vernehmungen sind viel gründlicher und detailreicher als im deutschen Zivilprozeβ und nehmen für einen einzigen Zeugen oftmals mehrere Stunden, in manchen Fällen sogar mehrere Tage in Anspruch. Zeugen und Parteien sagen unter Eid aus und sollten entsprechend gründlich vorbereitet sein.

  • Ermittlungen in den USA: Durchführung von Nachforschungen in den USA zur Aufklärung von Sachverhalten, Beschaffung von Urkunden, sonstigen Beweismitteln und Hintergrundinformationen, Ermittlung und Vernehmung möglicher Zeugen etc. unter Einschaltung von professionellen Detekteien und erfahrenen Ermittlern

  • Verwertbakeit von Beweismitteln: Prüfung der Zulässigkeit und Verwertbakeit Ihrer Beweismittel im Rechtsstreit in der USA bevor erhebliche Kosten anfallen und Sie im Rechtsstreit unterliegen, weil zB Ihre Zeugen nicht gehört oder Ihre Dokumente nicht vorgelegt werden dürfen; beweisrechtliche Fragen sind im Rechtsstreit in den USA oftmals von entscheidender Bedeutung, insbesondere in Geschworenenverfahren

  • Versäumnisurteil in den USA: Fristwahrende Verteidigung gegen Versäumnisurteile in den USA, Wiedereinsetzung in der vorigen Stand und weitere Rechtsbehelfe gegen Versäumnisurteile nach amerikanischem Recht, soweit Einspruchsfristen bereits abgelaufen sind; grundsätzlich sind weitergehende Rechtsbehelfe gegen Versäumnisurteile verfügbar, als im deutschen Recht. Beachten Sie zudem, daß die Bewertung und Auswirkungen des Verschuldens von Anwälten einerseits und Büropersonal andererseits ebenfalls vom deutschen Recht abweichen und unbedachte Erklärungen zum endgültigen Rechtsverlust führen können

  • Rechtsmittel / Berufung: Prüfung von Berufung und sonstigen Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln in den USA, Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen

  • Rechtsvergeichende Beratung: Ihre Berater in Deutschland und den USA können Ihnen oftmals wesentliche Unterschiede im Prozeβrecht und Verfahrensablauf nicht vollständig erklären, weil sie keine substantielle Erfahrung vor Gericht in beiden Ländern gesammelt haben.

  • Verkehrsanwalt in den USA: SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW kann als Bindeglied zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt fungieren, wenn Sie bereits in den USA vertreten werden, aber im Hinblick auf sprachliche Hindernisse oder inhaltliche Verständnisprobleme effizienter kommunizieren oder produktiver zusammenarbeiten wollen.

  • Prozeβkosten und Anwaltsgebühren in den USA: Beratung hinsichtlich der zu erwartenden Kosten des Rechtsstreits in den USA, Erläuterung der einzelnen Kostenfaktoren von der Prozeβvorbereitung und Gerichtskosten in den USA über die Beweiserhebung (einschlieβlich Sachverständige) bis zur Geschworenenvehandlung

  • Kostenprüfung: Überprüfung von anwaltlichen Gebührenrechnungen und Kostenrechnungen in Zusammenhang mit anwaltlicher und gerichtlicher Tätigkeit in den USA

  • Kostenerstattung in den USA: Prüfung der Erstattungsfähigkeit von Prozeβkosten und Anwaltsgebühren in den USA, sinnvollerweise bevor diese Kosten entstehen; Geltendmachung von Erstattungsansprüchen in den USA.

  • Gutachten zu Fragen des amerikanischn Zivilprozeβrechts und internationalen Zivilprozeßrechts sowie des anwaltlichen Gebührenrechts in den USA, auf Wunsch rechtsvergleichend und zweisprachig.
  • >> Mehr zu Sammelklagen im US-amerikanischen Zivilprozess <<

 

 

 

 

--© SIEGWART GERMAN AMERICAN LAW 2010
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